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Visainformationen

Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird ein Visum an den Grenzübergängen erteilt.

Die Einreise in die Ukraine sowie Transitreise durch das Territorium der Ukraine erfolgt grundsätzlich mit einem gültigen Visum, soweit es bilaterale Abkommen nicht anders bestimmen.
Ein Visum ist auch dann erforderlich, wenn der Passinhaber eines „visumfreien Staates“ zu einem anderen Zweck bzw. einer anderen Aufenthaltsdauer, als in den Vereinbarungen und der Entscheidungen der Regierung der Ukraine für einen visumfreien Aufenthalt festgelegt ist, in die Ukraine einreist. Grundsätzlich wird für die Aufenthalte in der Ukraine zwecks Studiums, der Einwanderung, Erwerbstätigkeit oder Ausübung der Tätigkeit bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularbehörden des jeweiligen Staates in der Ukraine ein Visum benötigt. Für die Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ist weiterhin ein vorab bei der ukrainischen Auslandsvertretung eingeholtes Visum notwendig. Weiterhin bedarf es aber bei der Einreise der Vorlage eines Reisepasses, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus Gültigkeit besitzt. Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder alternativ ein Kinderreisepass. Der Nachweis einer Reise-Krankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine (u.a. der AXA Krankenversicherung oder der Hansa Merkur Reiseversicherung AG) ist erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unseren Botschaft www.konsulate.de/ukraine.php

Die lokale Zeit

Mitteleuropäische Zeit Minus eine Stunde. Den Übergang auf die Sommerzeit ist am ersten Sonntag im April, auf Winterzeit - der letzte Sonntag im Oktober.

Die Feiertage

1.Januar - Neujahr;
7.Januar - Weihnachten;
14. Januar - Heiligen Wassilys der Größte (das Alte Neue Jahr oder Malanka)
Ostern - entsprechend dem orthodoxen Kalender;
1. Mai - Tag der Arbeit;
9. Mai - Tag des Sieges;
Heilige Drei Könige - entsprechend dem orthodoxen Kalender;
28. Juni - Verfassungstag;
7. Juli - Weihnachten Iwans Hrestitelja;
24. August - Unabhängigkeitstag
der Tag der Stadt ist der erste Samstag im Oktober.


Die Autobewegung

Die Autobewegung ist rechtsseitig. Die gültige internationale Fahrausweis. Die Namen der besiedelten Punkte sind auf der ukrainischen Sprache geschrieben. Die Karten der Autowege kann man auf den Tankstellen erwerben.
Die Höchstgeschwindigkeit (km/Stunde):
In geschlossenen Ortschaften - 60;
Außerhalb geschlossener Ortschaften - 80
LKW auf Landstrassen - 90;
PKW auf Landstassen -110
Auf der Autobahne - 130.
Es gilt - 0,0 Promille im Strassenverkehr.


Regionale Küche

Die Restaurants und die Cafés werden Ihnen die traditionellen Gerichte ukrainischen, bukowinischen und westukrainischen Küchen, sowie die breite Auswahl der europäischen Küche anbieten. Der ungefähre Preis des Frühstücks - 3 Euro, des Mittagessens und des Abendessens - bis 5-10 Euro.

Die Getränke

In den Restaurants und Cafés wird Ihnen eine breite Auswahl alkoholischer und alkoholfreier Getränke aus internatinaler und lokaler Herstellung angeboten. Die Preise : Wodka - 5-10 Euro; Cognac - 7-30 Euro; Wein - 3-7 Euro; Bier - 0,70 Euro; Coca-Cola - 0,50 Euro; Mineralwasser - 0,30 Euro.

 

 

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